Ablauf Ihrer Psychotherapie - in Reutlingen und online

1. Erstkontakt
Der erste Schritt erfolgt ganz unkompliziert per Kontaktformular. Hier schildern Sie kurz Ihr Anliegen und erhalten von mir zeitnah einen Termin für ein erstes persönliches Kennenlernen. Sollten Sie zusätzlich an einer Kombinationstherapie vor Ort in meiner Arztpraxis in Reutlingen und online interessiert sein, teilen Sie mir dies bitte mit.
2. Erstgespräch
In einem vertraulichen 50-minütigen Gespräch haben Sie Raum, Ihre aktuelle Situation zu schildern. Wir lernen uns kennen und prüfen gemeinsam, ob Psychotherapie der richtige Weg für Sie ist.
3. Probatorik und Diagnostik
Diese Phase dient der vertieften Diagnostik und Therapieplanung. Wir klären Rahmenbedingungen und Ziele, um eine fundierte Grundlage für die weitere Zusammenarbeit zu schaffen.
4. Laufende Sitzungen
Die eigentliche Therapiephase findet in regelmäßigen 50-minütigen Einzelsitzungen statt. Die Dauer und Frequenz richten sich nach Ihrem individuellen Prozess und Bedarf.
5. Ausfallregelung
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte bis zu 72 Werktagstunden vorher per E-Mail oder Telefon ab. Da ich als Bestellpraxis plane, reserviere ich diese Zeit exklusiv für Sie. Bei kurzfristigeren Absagen wird ein Ausfallhonorar fällig, welches privat zu tragen ist und nicht durch Krankenkassen erstattet wird.
6. Coaching und Beratung
Coaching und Beratung umfassen meist 4 bis 10 Sitzungen à 50 Minuten. Auf Wunsch sind Doppelstunden oder eine längerfristige Begleitung möglich.
Kosten & Abrechnung

Transparente Honorierung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
1. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Als reine privatärztliche Bestellpraxis rechne ich direkt mit Ihnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Private Krankenversicherungen und die staatliche Beihilfe erstatten die Kosten erfahrungsgemäß vollumfänglich.
Die Kennenlernphase (Probatorik): Die ersten 5 Sitzungen dienen dem Kennenlernen, einer fundierten Biographiearbeit und der Diagnostik. Die Abrechnung erfolgt im üblichen ärztlichen Steigerungsrahmen (2,3- bis 3,5-facher Faktor) und wird erfahrungsgemäß voll übernommen.
Die Behandlung (Kurzzeittherapie): Die anschließende tiefenpsychologische Kurzzeittherapie (bis zu 24 Stunden) ist deutschlandweit genehmigungsfrei. Da ich mich strikt an den Erstattungsrichtlinien orientiere, werden die Kosten zu 100 % von Beihilfe und PKV übernommen.
Langzeittherapie: Sollte im Verlauf eine weiterführende Langzeittherapie notwendig sein, bespreche ich das gutachterliche Vorgehen rechtzeitig und ganz in Ruhe persönlich mit Ihnen.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Versicherungsträger über Ihre individuellen Vertragskonditionen und Tarife.
2. Selbstzahler:innen (Psychotherapie)
Wenn Sie die Kosten selbst tragen, profitieren Sie von maximaler Flexibilität und absoluter Diskretion (keine Datenweitergabe an Kassen).
Honorar: Auf Basis einer gemeinsamen Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ beträgt das Honorar verlässlich 150,00 EUR pro Sitzung (50 Min., Ziffer 861 GOÄ).
Steuer-Hinweis: Psychotherapie kann als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein. Finanzämter verlangen hierfür meist ein vorab ausgestelltes amtsärztliches Gutachten und deckeln den Abzug oft auf den GOÄ-Höchstsatz (140,76 EUR).
3. Coaching und Beratung
Für persönliche Weiterentwicklung, Resilienz-Training oder berufsbezogenes Coaching (z. B. speziell für Lehrkräfte und Führungskräfte) berechne ich ein Honorar von 185,00 EUR (50 Min.).
Diese präventiven Leistungen werden nicht von Krankenkassen übernommen, können jedoch im Rahmen der Steuererklärung häufig als Werbungskosten geltend gemacht werden.
4. Ganzheitliche Mikronährstofftherapie
Ergänzende Leistungen der orthomolekularen Medizin berechne ich transparent nach dem Hufeland-Verzeichnis. Private Krankenversicherungen oder entsprechende Naturheilverfahren-Zusatzversicherungen erstatten diese Kosten je nach Tarif meist problemlos.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zur Kostenerstattung wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsträger.